Breaking News

Das Design Clean & Dark, scheint keine groben Fehler mehr zu haben.

  1. Dashboard
  2. Forum
  3. Artikel
  4. News-System
  5. CardLinks
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • News
  • News Update
  • Erweiterte Suche
  1. HTMH.de
  2. News-System

ArbG Frankfurt zu Syndikusrechtsanwälten: Arbeitgeber dürfen Arbeit kontrollieren – aber nur organisatorisch

  • RSS Bot
  • 24. April 2025 um 13:01
  • 0 Kommentare
  • 140 Mal gelesen
  • Inhalt melden

Kategorien

  1. eRecht24 34
  2. WBS-LAW 102
  • News
  • Kommentare 0
Zitat von WBS-LAW

Was dürfen Arbeitgeber vorgeben und wo beginnt die unabhängige Facharbeit? Das ArbG Frankfurt klärt, wie weit Vorgesetzte bei spezialisierten Angestellten wie Syndikusrechtsanwälten gehen dürfen. Genehmigungsvorbehalte und organisatorische Vorgaben sind erlaubt. Dies zumindest gilt, solange die fachliche Entscheidung frei bleibt. Warum das nicht nur Juristen betrifft, erfährst du hier.

Dürfen Arbeitgeber einem Syndikusrechtsanwalt Aufgaben entziehen, neue Tätigkeiten zuweisen und bestimmte Handlungen sogar unter einen Genehmigungsvorbehalt stellen? Klingt erst einmal nach einem Eingriff in die anwaltliche Unabhängigkeit, doch das muss es aber nicht sein, meint zumindest das Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt. Das Gericht nahm zu zentralen Fragen der Rollenverteilung zwischen Arbeitgeber und Syndikus Stellung und sorgt damit für Diskussionsstoff (Urt. v. 28.01.2025, Az. 24 Ca 5262/24).

Weniger Aufgaben, aber mehr Kontrolle?

Hintergrund des Verfahrens ist der Fall eines Juristen, der als Syndikusrechtsanwalt bei einer Frankfurter Bank tätig war und dort mit der rechtlichen Betreuung eines Tochterunternehmens betraut war. Dort hatte zusätzlich Sonderaufgaben übernommen. Nach einer krankheitsbedingten Auszeit bat er darum, von diesen Zusatzaufgaben entlastet zu werden. Dem kam die Bank nach.

Gleichzeitig legte der Arbeitgeber jedoch fest, dass bei bestimmten Aufgaben, insbesondere bei Kreditentscheidungen, vorher Rücksprache mit der Führungsebene gehalten und deren Genehmigung eingeholt werden müsse. Außerdem sollte der Anwalt regelmäßig an einem Jour Fixe teilnehmen.

Der Jurist sah sich durch diese Vorgaben in seiner anwaltlichen Unabhängigkeit eingeschränkt. Aus seiner Sicht untergruben die neuen Regeln seine Rolle als Syndikus. Er verlangte, die Bank solle ihn wieder „richtig“ als Syndikusrechtsanwalt beschäftigen und ihm Schadensersatz zahlen.

Organisatorische Weisungen sind erlaubt

Nach Auffassung des ArbG Frankfurt werde der Anwalt jedoch weiterhin auf Grundlage seines Arbeitsvertrags als Syndikusrechtsanwalt tätig. Auch der Umstand, dass bestimmte Tätigkeiten nun der Genehmigung durch einen Vorgesetzten unterlägen, ändere daran nichts. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die anwaltliche Tätigkeit im Sinne der §§ 46 Abs. 3 bis 5 BRAO fortbestehe.

Die Bank habe, so die Einschätzung des Gerichts, lediglich organisatorische Vorgaben im Rahmen ihres Direktionsrechts gemacht, etwa nach § 106 GewO. Diese würden nicht in die fachliche Weisungsfreiheit des Anwalts eingreifen. Es handle sich demnach nicht um inhaltliche Anweisungen zur rechtlichen Bewertung, sondern um Regelungen zum Ablauf und zur Koordination der Arbeit.

Vergleich zur Anwaltskanzlei: Genehmigung als Mandatsausübung?

Zur Begründung zog das ArbG den Vergleich mit niedergelassenen Rechtsanwälten, denn auch diese müssten sich in vielen Fällen die Zustimmung des Mandanten einholen, bevor sie etwa einen Vertrag abschließen oder eine kostenpflichtige Maßnahme umsetzen. Der Arbeitgeber sei, so die Sichtweise des ArbG, in der Rolle des Mandanten zu sehen, der die Mandatsausübung organisatorisch gestalten dürfe, ohne dadurch die anwaltliche Unabhängigkeit zu verletzen.

Entscheidend sei, dass die juristische Analyse unabhängig und eigenverantwortlich erfolge. Wenn die Umsetzung der Ergebnisse dann von einer Genehmigung abhänge, sei das zulässig.

Jour Fixe? Laut ArbG Frankfurt kein Problem

Auch die Teilnahme an einem Jour Fixe stelle nach Auffassung des Gerichts keinen unzulässigen Eingriff in die anwaltliche Eigenverantwortung dar. Solche Meetings seien üblich und sinnvoll, selbst in Anwaltskanzleien. Sie dienten der Koordination, nicht der juristischen Beeinflussung.

Die rechtliche Würdigung sei in der Regel bereits abgeschlossen, bevor der Vorgesetzte etwa einen Vertrag freigebe. Die Eigenverantwortlichkeit der anwaltlichen Arbeit bleibe somit gewahrt.

Kein Anspruch auf unveränderte Aufgaben

Zudem betonte das ArbG Frankfurt, dass es keinen Anspruch darauf gebe, als Syndikus stets die gleichen Aufgaben auszuüben. Im Rahmen des Direktionsrechts dürfe der Arbeitgeber auch andere juristische Tätigkeiten zuweisen, solange diese sich im Rahmen des Arbeitsvertrags bewegten und die Syndikuszulassung weiterhin gerechtfertigt sei.

Allerdings ließ das Gericht ebenfalls erkennen, dass es problematisch werden könne, wenn durch solche Änderungen die Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht mehr erfüllt seien. Maßgeblich sei dabei insbesondere die Tätigkeitsbeschreibung, die Bestandteil des Zulassungsverfahrens sei.

Sie haben Fragen zu arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Unternehmen? WBS.LEGAL ist Ihr kompetenter Partner

Unsere erfahrenen Anwälte bei WBS.LEGAL beraten Sie umfassend, sei es im Arbeitsrecht, im Berufsrecht der Anwälte oder bei internen Compliance-Strukturen. Wir unterstützen sowohl Arbeitgeber bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen als auch Arbeitnehmer die ihre Unabhängigkeit gewahrt wissen wollen. Kontaktieren Sie uns gerne unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) jederzeit, wir stehen Ihnen kompetent und praxisnah zur Seite.

Der Beitrag ArbG Frankfurt zu Syndikusrechtsanwälten: Arbeitgeber dürfen Arbeit kontrollieren – aber nur organisatorisch erschien zuerst auf WBS.LEGAL.

Alles anzeigen
  • Vorherige News Heilpraktiker-Werbung: OLG Düsseldorf erlaubt ausnahmsweise Aussage zur Schmerzfreiheit
  • Nächste News Stiftung Warentest verliert vor Gericht: Schadensersatzanspruch wegen fehlerhaften Produkttests

Weitere News von RSS Bot

  • OVG Berlin klärt DSGVO-Frage: Haben Fahrgäste Anspruch auf Kopie von S-Bahn-Videoaufzeichnung?

    RSS Bot 20. Mai 2025 um 16:33
  • Online-Vermittler von Zweitmarkt-Tickets darf Widerrufsrecht nicht ausschließen

    RSS Bot 20. Mai 2025 um 12:42
  • Reisevertrag nur bei eindeutiger Buchungsseite: AG München erklärt „Jetzt kaufen“-Button für unzulässig

    RSS Bot 20. Mai 2025 um 12:07
  • Ihre Daten in der Insta & Facebook KI: Widerspruch nur noch bis 27. Mai

    RSS Bot 20. Mai 2025 um 11:17
  • Datenschutz auf einen Klick?: LG Berlin stoppt pauschale Google-Einwilligung

    RSS Bot 19. Mai 2025 um 11:30
Alle News
News abonnieren
Noch kein Abonnent

Quellen

    • WBS-LAW

Teilen

Informationen

  • Lizenzbestimmungen
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt

Empfehlungen

  • Elevenfour
  • PowerStylez 
  • SoftCreatR
  • WBB-Elite
  • WBB Support

  • Entweder man liebt uns

  • oder man hasst uns.

  • Externe Links sind mit dem Symbol gekennzeichnet.

  1. Datenschutzerklärung
  2. Kontakt
  3. Impressum

Clean & Dark by HTMH.de™ 2004 - 2025