
BGH verhandelt am 24.01.2022: Manipulierten Diesel behalten und Schadensersatz bekommen?
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Alles anzeigenDer Dieselskandal hat nicht nur die Autobranche erschüttert, sondern auch Dieselkäufer schwer getroffen. Seitdem haben sich viele von ihnen erfolgreich Schadensersatzansprüche insbesondere gegen die Hersteller durchgesetzt. Der BGH verhandelt am 24.01.2022 zu der Frage, ob Käufer auch Ersatz dafür verlangen können, dass ihr Auto wegen der Manipulation weniger auf dem Automarkt wert ist. Das Urteil könnte große Auswirkungen auf viele noch laufende Diesel-Verfahren haben.
[Blockierte Grafik: https://upload.wikimedia.org/w…gust_2013%2C_Ratingen.jpg]Von M 93, CC BY-SA 3.0 de
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem weiteren „Dieselverfahren“ darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzzungen betrogene Autokäufer Ersatz für den „merkantilen Minderwert“ ihres manipulierten Diesels verlangen können (Az. VIa ZR 100/21).
Der auch als „kleiner Schadensersatz“ bezeichnete Anspruch führt dazu, dass der Käufer sein Auto zwar behalten kann, jedoch Ersatz dafür erhält, weil das Auto wegen der Manipulation nun weniger wert ist.
Der Verhandlungstermin findet am 10. Februar 2022 statt.
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In dem zugrundeliegenden Fall geht es um einen Gebrauchtwagen Seat Leon, der mit einem von Volkswagen hergestellten Dieselmotor der Baureihe EA 189 versehen war. Der Käufer hatte zwar nach Bekanntwerden des Dieselskandals das Software-Update aufspielen lassen. Dennoch ist er der Auffassung, dass er nun einen Schadensersatzanspruch hat, weil sein Auto nun weniger wert ist.
Sollte der BGH für den klagenden Autofahrer entscheiden, würde das sehr positive Auswirkungen auf die Verfahren zahlreicher weiterer Dieselkunden haben.
Wir werden an dieser Stelle über das Urteil berichten.
ahe
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