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OLG Köln urteilt in vier Fällen: Trotz Hype – Dubai-Schokolade muss aus Dubai stammen

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  • 30. Juni 2025 um 15:17
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  1. eRecht24 35
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Zitat von WBS-LAW
Muss Dubai-Schokolade aus Dubai kommen? Gerichte völlig uneinig!

Wo Dubai-Schokolade draufsteht, muss auch Dubai-Schokolade drinnen sein. Genauer gesagt, hat eine Dubai-Schokolade aus Dubai zu kommen. Dies hat das OLG Köln gleich in vier Fällen entschieden. Der Hype um die Schokolade ändere der Einschätzung nichts.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat ganz aktuell erneut in vier Verfahren entschieden, in denen verschiedene Antragsteller im Eilverfahren gegen die Anbieter von „Dubai-Schokolade“ auf Unterlassung vorgingen, weil die betreffende Schokolade tatsächlich nicht in Dubai hergestellt wurde. Herkunftsschutz bleibe nach Überzeugung des OLG Köln Herkunftsschutz, auch wenn die Schokolade in aller Munde sei. Mit anderen Worten: Wenn eine Schokolade als Dubai-Schokolade verkauft wird, dann muss sie auch aus Dubai kommen (OLG Köln, Urteile vom 27.06.2025, Az. 6 U 52/25, Az. 6 U 53/25, Az. 6 U 58/25,

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat ganz aktuell erneut in vier Verfahren entschieden, in denen verschiedene Antragsteller im Eilverfahren gegen die Anbieter von „Dubai-Schokolade“ auf Unterlassung vorgingen, weil die betreffende Schokolade tatsächlich nicht in Dubai hergestellt wurde. Herkunftsschutz bleibe nach Überzeugung des OLG Köln Herkunftsschutz, auch wenn die Schokolade in aller Munde sei. Mit anderen Worten: Wenn eine Schokolade als Dubai-Schokolade verkauft wird, dann muss sie auch aus Dubai kommen (OLG Köln, Urteile vom 27.06.2025, Az. 6 U 52/25, Az. 6 U 53/25, Az. 6 U 58/25, Az. 6 U 60/25).

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Das Landgericht (LG) Köln (Wettbewerbskammer) hatte in einem Verfahren die beantragte einstweilige Verfügung erlassen. In den drei anderen Verfahren hatte das LG (Kammer für Handelssachen) im Ergebnis die beantragten Verbote nicht ausgesprochen. Das man sich im Februar 2025 sogar am LG Köln nicht einig war, darüber hatten wir berichtet.

Dubai-Schokolade muss aus Dubai kommen – Hype unbeachtlich

Das OLG hat nunmehr einheitlich in allen vier Fällen entschieden, dass der Vertrieb der Produkte gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i.V.m. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 127 Abs. 1, § 126 Abs. 1 MarkenG unzulässig gewesen sei. Maßgeblich sei, dass unstreitig der Ausgangspunkt des „Hypes“ Schokolade war, die tatsächlich in Dubai hergestellt wurde. Ob die angesprochenen Verbraucher mit diesen Produkten besondere Qualitätserwartungen verbinden würden, sei beim Schutz sogenannter einfacher geografischer Herkunftsangaben unerheblich.

Nach der gefestigten Rechtsprechung könne sich zwar eine nach § 126 MarkenG geschützte Herkunftsbezeichnung in eine reine Gattungsbezeichnung umwandeln, mit der der Verkehr keine Erwartungen über die Herkunft der Produkte mehr verbinde (§ 126 Abs. 2 MarkenG). Hierfür jedoch seien die Anforderungen hoch Es reiche, dass etwa 15-20 % der angesprochenen Verbraucher mit dem Begriff noch die Vorstellung einer bestimmten geografischen Herkunft verbinden würden. Dass diese Schwelle im Bereich der Dubai-Schokolade bereits unterschritten sei, konnte das OLG nicht feststellen.

Auch die nach § 127 Abs. 1 MarkenG erforderliche Gefahr einer Irreführung der Verbraucher hat das OLG Köln angenommen. Dabei berücksichtigte das OLG auch, dass bei allen angegriffenen Produkten noch zusätzliche Hinweise auf die Stadt oder das Emirat Dubai vorhanden gewesen seien, wie die markante Silhouette der Stadt Dubai auf der Verpackung oder die Werbung „diese Schokolade bringt den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause.„

Alle vier Urteile sind in Eilverfahren infolge einer summarischen Prüfung ergangen. Es gelten hier abweichende rechtliche Anforderungen, insbesondere an die Beurteilung von streitigem Tatsachenvortrag. Daher können die Parteien ihre Rechte auch noch in einem gesonderten Hauptsacheverfahren wahrnehmen. Die verkündeten Urteile sind rechtskräftig.

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tsp

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