Das TMG wird zum DDG und das TTDSG wird umbenannt - Aktualisieren Sie jetzt Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung!
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14. Mai 2024 um 10:20 -
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Nahezu jeder Webseitenbetreiber ist vom neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) betroffen. Das DDG ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten und ergänzt nicht nur den Digital Services Act der EU, sondern löst auch das Telemediengesetz ab und benennt das TTDSG um. Erfahren Sie jetzt, was das DDG für Ihre Website bedeutet.