Breaking News

Das Design Clean & Dark, scheint keine groben Fehler mehr zu haben.

  1. Dashboard
  2. Forum
  3. Artikel
  4. News-System
  5. CardLinks
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • News
  • News Update
  • Erweiterte Suche
  1. HTMH.de
  2. News-System

„Innerstädtischer Tod“ darf weiter vertrieben werden: Berliner Galerist kämpft um Roman-Verbot

  • RSS Bot
  • 26. Februar 2025 um 14:06
  • 0 Kommentare
  • 783 Mal gelesen
  • Inhalt melden

Kategorien

  1. eRecht24 40
  2. WBS-LAW 228
  • News
  • Kommentare 0
Zitat von WBS-LAW

Das Ber­li­ner Ga­le­ris­ten-Ehe­paar König will die Ver­brei­tung des Ro­mans „In­ner­städ­ti­scher Tod“ ver­bie­ten las­sen, der im Luchterhand Verlag erschienen ist. Das LG Ham­burg wies den An­trag je­doch zu­rück.

Das Berliner Galeristen-Ehepaar Johann und Lena König wollte die Verbreitung des Romans „Innerstädtischer Tod“ von Autor Christoph Peters untersagen lassen. Es sah sich durch die Darstellung der Romanfiguren in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und beantragte beim Landgericht (LG) Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag.

Der Roman darf aber weiter erscheinen. Das hat das LG Hamburg nun entschieden und den entsprechenden Antrag des Galeristen-Ehepaars ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Damit scheiterten sie mit ihrem Versuch, dem Luchterhand Literaturverlag eine Verbreitung des Buchs oder einzelner Passagen daraus einstweilen zu untersagen.

Galeristen-Ehepaar sieht Persönlichkeitsrecht verletzt

Der Roman spielt im Jahr 2022 in Berlin und beschreibt das Leben eines Nachwuchskünstlers, der sich Hoffnungen auf eine Ausstellung in einer renommierten Galerie macht. Die Hauptfigur, ein Galerist, hat dabei einen zweifelhaften Ruf. Der Autor hat seinem ersten Kapitel den Hinweis „Dieses Buch ist ein Roman“ vorangestellt. Als literarisches Werk knüpft es in vielen Passagen an reales Geschehen und an Personen der Zeitgeschichte an. König und seine Frau Lena haben durch den Roman jedoch ihre Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen.

Das Ehepaar argumentierte, dass die Romanfiguren Konrad und Eva-Kristin Raspe deutlich erkennbar ihnen nachempfunden seien. So seien zahlreiche Übereinstimmungen zwischen Buch und Realität gegeben, sogar Details wie beispielsweise, dass die Galerie im Roman in einer früheren Kirche untergebracht ist. Auch die Galerie von Johann König ist in einer ehemaligen katholischen Kirche in Berlin beheimatet.

Der Verlag betonte hingegen, dass es sich um ein fiktives Werk handle und kein Persönlichkeitsrecht verletzt werde.

Das LG Hamburg wies nun den Antrag auf eine einstweilige Verfügung des Galeristen-Ehepaars ohne mündliche Verhandlung zurück.

Kunstfreiheit hat Vorrang

Das LG Hamburg kam zu dem Schluss, dass zwischen dem Galeristen-Ehepaar und den Romanfiguren durchaus gewisse Übereinstimmungen bestünden. Es sah jedoch keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, da die Abwägung zwischen den Rechten des Ehepaars und der Kunstfreiheit zugunsten des Verlags ausfiel.

Die Darstellung der Figuren sei nicht so eindeutig, dass der durchschnittliche Leser zwingend eine Verbindung zu realen Personen herstellen würde. Zudem habe der Autor dem Buch einen Hinweis vorangestellt, dass es sich um einen Roman handele, der in vielen Passagen an reales Geschehen anknüpfe, aber keine wahren Begebenheiten schildere. Das Werk sei daher nicht mit dem Fall „Esra“ vergleichbar, bei dem das Bundesverfassungsgericht 2007 die Verbreitung eines Romans untersagt hatte (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007, Az. 1 BvR 1783/05).

Das LG betonte, dass die Kunstfreiheit grundsätzlich ein hohes Gut sei und nicht allein durch eine mögliche Wiedererkennbarkeit der realen Vorbilder eingeschränkt werden könne. Da zentrale Merkmale wie Alter, Vita und persönliche Eigenschaften der Romanfiguren nicht mit dem Ehepaar König übereinstimmten, sei das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt.

Der Verlag könne somit den Roman weiterhin verbreiten. Das Ehepaar König legte bereits Beschwerde gegen die Entscheidung ein.

Ihr Persönlichkeitsrecht wurde verletzt? Wir helfen Ihnen!

Sie wollen sich oder Ihr Unternehmen gegen Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht verteidigen? Sie möchten sich gegen reputationsschädigende Maßnahmen zur Wehr setzen? Vielleicht haben Sie auch nur Fragen rund um die Themen Persönlichkeitsrecht? Wir helfen Ihnen gerne!

Die Kanzlei WBS.LEGAL hat aufgrund jahrelanger Erfahrungen und spezialisierter Fachkräfte bereits weitreichende Erfolge in gerichtlichen Verfahren rund ums Persönlichkeitsrecht verbuchen können. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

Der Beitrag „Innerstädtischer Tod“ darf weiter vertrieben werden: Berliner Galerist kämpft um Roman-Verbot erschien zuerst auf WBS.LEGAL.

Alles anzeigen
  • Vorherige News Erfolg gegen CopeCart: 1800 Euro Rückzahlung des Coaching-Honorars
  • Nächste News KMU-Fonds 2025 ab 3. Februar: EU-Kommission fördert Marken- und Designanmeldung auch 2025

Weitere News von RSS Bot

  • Meta droht Milliarden-Desaster: OLG München bestätigt Schadensersatz

    RSS Bot 19. Januar 2026 um 11:46
  • Mitgliedschaft im Fitnessstudio: Vom Probetraining in die Vertragsfalle

    RSS Bot 17. Januar 2026 um 22:03
  • Ritter Sport scheitert im Markenstreit: Haferriegel darf quadratisch bleiben

    RSS Bot 15. Januar 2026 um 22:48
  • Gesetzlich Versicherte im Nachteil: Irreführende Terminvergabe bei Doctolib

    RSS Bot 15. Januar 2026 um 22:31
  • LG Berlin II: Pressefreiheit überwiegt Geheimhaltung von Ermittlungsakten

    RSS Bot 8. Januar 2026 um 13:02
Alle News
News abonnieren
Noch kein Abonnent

Quellen

    • WBS-LAW

Teilen

Informationen

  • Lizenzbestimmungen
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt

Empfehlungen

  • Elevenfour
  • PowerStylez 
  • SoftCreatR
  • WBB-Elite
  • WBB Support

  • Entweder man liebt uns

  • oder man hasst uns.

  • Externe Links sind mit dem Symbol gekennzeichnet.

  1. Datenschutzerklärung
  2. Kontakt
  3. Impressum

Clean & Dark by HTMH.de™ 2004 - 2026