03
Feb
Anspruch auf Gehaltsnachzahlung: Muss ein gekündigter Arbeitnehmer sofort zum Arbeitsamt?
Meldet sich ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung nicht unverzüglich bei der Agentur für Arbeit, kann sein Anspruch auf Gehaltsnachzahlung gegen den Arbeitgeber unter Umständen vollständig ausgeschlossen sein – und das selbst wenn die Kündigung unwirksam war. Ob es sich bei der gekündigten Person um einen leitenden Angestellten handelt, mache laut einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen ebenfalls keinen Unterschied. Warum dieses Urteil kritisch zu betrachten ist, wird im Folgenden dargelegt. [Blockierte Grafik: https://www.wbs.legal/wp-conte…0deb757e_1920-533x400.jpg]
Nachdem das Arbeitsgericht Celle der Kündigungsschutzklage eines leitenden Angestellten rechtskräftig stattgegeben hatte (Urteil vom 18.11.2020, Az. 2 Ca 103/19), stritten die Parteien in der Berufungsinstanz (LAG Niedersachsen, Urteil vom 9.11.2021, Az. 10 Sa 15/21) um eine Nachzahlung des Arbeitgebers aus
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