[Blockierte Grafik: https://www.e-recht24.de/mitglieder/wp-content/uploads/AGB-Widerruf-500x500-light.jpg]
Seit 2022 haben Verbraucher mehr Rechte bei on- und offline geschlossenen Verträgen. Die Änderungen betreffen zum einen automatische Laufzeitverlängerungen und Kündigungsfristen. Außerdem sind bestimmte Anbieter jetzt verpflichtet, einen Kündigungsbutton in ihre Webseiten einzubinden. Die Umsetzung der neuen Regeln lässt allerdings zu wünschen übrig. Die Verbraucherzentrale mahnte deshalb nun 85 Unternehmen ab.

Achtung Abmahnung: Rechtswidrige AGB bei jedem siebten Anbieter
Seit 2022 haben Verbraucher mehr Rechte bei on- und offline geschlossenen Verträgen. Die Änderungen betreffen zum einen automatische Laufzeitverlängerungen und…
www.e-recht24.de