Steuerfreiheit: Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Millionen Euro sind kein steuerfreies Trinkgeld
Ein Unternehmen hatte die durchaus clevere Idee, seinen Prokuristen Beträge von 50.000 Euro bzw. 1,3 Mio. Euro als so betitelte “Trinkgelder” zu zahlen…
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