Plattformen haften für Beleidigungen nur nach konkretem Hinweis
"X" könne nur belangt werden, wenn der Rechtsverstoß offensichtlich und die Hinweise auf ihn konkret gefasst seien, so das OLG Frankfurt.
www.wbs.legal
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Die Seite wird in den nächsten Tagen vollständig überarbeitet. Stand: 30.04.2026
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