Tödlicher Unfall nach Drängeln auf Autobahn = fahrlässige Tötung
Das LG Osnabrück hat einen Autobahn-Drängler nach einem tödlichen Unfall nur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, nicht wegen Mordes.
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Die Seite wird in den nächsten Tagen vollständig überarbeitet. Stand: 30.04.2026
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