DSGVO: Maklerfotos nur mit Einwilligung
Makler dürfen Fotos von Wohnungseinrichtungen wegen der DSGVO nur mit Einwilligung der Mieter veröffentlichen, so das LG Frankenthal.
www.wbs.legal
Breaking News
Die Seite wird in den nächsten Tagen vollständig überarbeitet. Stand: 30.04.2026
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!