Behörden dürfen weder Rad- noch E-Scooter-Fahren verbieten
OVG Münster: Behörden dürfen das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrädern oder E-Scootern nicht verbieten.
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Die Seite wird in den nächsten Tagen vollständig überarbeitet. Stand: 30.04.2026
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